AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Verkauf, Lieferung und Zahlung
Für bärenstarke Werbung
Digitaldruck, Beschriftung und Grafik
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
werbetechnik48.ch GmbH regeln die partnerschaftliche zusammenarbeit
mit unseren Kunden und sind itergrierender Bestandteil
jedes Auftrages. Abweichende Regelunge müssen schriftlich
vereinbart werden. Diese AGB könne durch Geschäftsbedingungen
des Kunden nicht aufgehoben werde. Es gilt die jeweils aktuellste
Version der AGB.
2. Vorarbeiten
Eine erste Besprechung ist für den Kunden kostenlos und
für beide Parteien unverbindlich. Vom Kunden gewünschte
weitere Besprechungen, Gestaltungen oder Datenbearbeitungen
vor Abschluss eines Ausführungs-Auftrages
sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand verrechnet.
3. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellannahmen und
müdliche Vereinbarungen werden erst druch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder druch Auftragsausfürhrung
gültig.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuern
sowie Kosten für Verpackung und Versand.
5. Lieferfristen
Wir sind bestrebt, die Lieferfristen enzuhalten, Die genannten
Lieferfristen gelten als annähernd. Lieferfristen
beginnen mit dem Eintreffen des GzD sowie einer allenfalls
vereinbarten Vorauszahlung und endet mit dem Versand
ab Werk. Dem Kunden steht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist
weder Anspruch auf Schadenersatz noch Annulation des Auftrages zu.
Standart 5 Tage / Express 3 Tage
6. Lieferung, Lagerung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Kunde.
Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug oder
wünscht eine Einlagerung, geschieht dies ebenfalls auf
Gefahr und zu Lasten des Kunden. Eine fertiggestellte
Ware, welche nicht ausgelifert oder monitiert werden kann,
kann jederzeit verrechnet werden.
7. Express Bestellungen und Klenmengen
Express Bestellungen werden mit einem Zuschlag von 25%
des Auftrages verrechnet. Bei Bestellungen unter 100.00 CHF
Auftragswrt wird ein Kleinmengenzuschlag von 20.00 CHF
verrechnet.
8. Montage
Die Montagen sind, sofern in der Auftragsbestätigung
festgehalten, in den Preisen inbegriffen. Nebenkosten wie
Skyworker, Gerüst, Kanzüge, Einmassungen, Schneeräumungen,
Reinigungen, Rodungen, Leitungsabklärungen
oder Fundamente gehen zu Lasten des Kunden. Die Einholung
eines Statischen Gutachtes (sofern es die Art und Grösse
einer Installation erfordert) ist Sache des Kunden. Das Einholen
evtl. notwendiger Bewilligungen erfolgt bauseits. Bei
angelieferten Materialien oder bauseitigen (kundenseitigen)
Untergründen kann aus technischen Gründen keien Garantie
bspw. auf Hauftug (Nicht-Ablösen) gegeben werde. Glasbruch
ist bei Montage von Garantie und Haftung ausgeschlossen.
Erfolgt die Montage, Ummontage oder Änderung druch den
Kunden oder Dritte, erlischt jegliche Garantie. Ein durck den
Kunden oder Dritte verurschter (abgebrochener) Demontage-
Montageversuch oder zusätzliche De- / Montage-Etappen
werden verrechnet, die Zufahrt muss gewährlsistet sein.
Bei schlechter Witterung verschieben sich die Termine.
9. Qualität
Wir fertigen grundsätzlich mit hoher Ausführungsqualität-
Technisch bedingte und banchenübliche Toleranzen bspw.
bei Mehr- oder Minderlieferung (+/- 10%), Grössen,
Paneelierungen (Zusammensetzunge), Farbwiedergabe oder
UV-Beständigkeit berechtigen nicht zur Beanstandung.
Montagen / Verklebung / Folierungen sind Handarbeiten in nicht
steriler Umgebung. Jede art von Partikeleinschüssen, Kartzer,
Rakelspuren, Abstände, Ausschnitt, Eck-Anschintte, Einschnitte,
Einleger, Überlappungen, Glanzunterschiede, Flatenbildung, Ablösungen,
ect. berechtigen nicht zur Reklamation udn sind von
der Garantie ausgeschlossen. Fehler, welche durch Nicht-Unterzeichnung
des GzD (bspw. aus Zeitgründen) oder druch nicht
standardmässig verwendbare angeliefte Daten enstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
10. Garantie
Beanstandungen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware
(Arbeit) anzubringen, sonst gild die Ware (Arbeit) als angenommen
(abgenommen). Waren (Arbeiten) die benutzt oder beschädig werden,
gelten als akzeptier. Bei bereechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen
erfolgt eine Nachbesserung oder Eersatzlieferung innerhlab der
Garantiedauer von sechs Monaten. Falls dies nicht möglich ist,
kann eine Preismiderung erfolgen. Weitere Ansprüche wie
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Garantie ist auf die
jeweilige Material-Herstellergarantie beschränkt.
11. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 10 Tage rein netto zu bezahlen.
Es kann jederzeit (auch nach Auftragsannahme) Vorauszahlung,
Barzahlung oder Nachnahme verlangt werden. Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei ZahlunszielÜberschreitungen
werden alle offenen Posten fällig. Der Kund kann
Zahlungen aufgrund von Beanstandungen nicht zurückbehalten oder
verrechnen. Mehrere Auftaggeber oder Vermittler haften als
Solidarschuldner, sämtliche Provisionen entfallen bie Zahlungsverzug.
Wir ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annuliert,
hat werbetechnik48.ch GmbH das Recht auf Entschädigung nach
Aufwand, jedoch auf mindestens zwei Drittel des vollen Preises.
Gutscheine und Gegengschäfte sind 2 Jahre gültig, nicht auszahlbar
und nicht übertragbar. Rechnungen sind innert 5 Tage zu überprüfen
nach ablauf dieser Frist gelten die Rechungen als akzeptiert. Nach
Ablauf der Zahlungsfrist ist eine Banstandung einer Rechnung nich
mehr möglich.
12. Urheberrecht
Bie Verwendung von zugelieferten oder beschafften Arbeite in der
Kunde dafür verantwortlich, dass nicht die Urheber- oder sonstige
Rechte Dritter verletzt werden und werbetechnik48.ch GmbH schadund
klaglos zu halten. Das Urheberecht an allen im Rahmen der
Zusammenarbit geschaffene Arbeiten inkl. Präsentationsvorschläge
steht gemäss geltender Gesetzgebung werbetechnik48.ch GmbH zu.
13. Daten, Werkzeuge
Notwendige Daten- und Vorlagen-Korrekturen werden dem
Kunden möglichst vorher mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet.
Vom Kunden gewünschte Autor-Korrekturen sind in den offerierten
Preisen nich enthalten und werden separat verrechnet. Die von
werbetechnik48.ch GmbH erstellten Arbeitsunterlagen, Daten, Filme,
Werkzeuge etc. bleiben unser Eigentum und werden nich ausgeliefert.
Die Daten werden von uns archiviert und gesichert, es kann dafür aber
keine Garantie übernommen werden.
14. Herstellernachweis
werbetechnik48.ch GmbH ist zur Qualitätssicherung berechtigt, einen
Hertellernachweis auf oder neben dem Werkstück anzubringen. Die
Arbeitsresultate dürfen für Eigenwerbung veröffentlicht werden. Die
Verwendung der Kunden / Interessenten-Daten für eigene Werbezwecke
ist möglich. Werbe-Emails könne jderzeit ohne Kostenfolge, abbestellt
werden
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Geritsstand ist Wauwil, es gilt Schweizer Recht.
Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein,
so gilt der Rest des Vertrages weiter. werbetechnik48.ch GmbH wird
bestrebt sei, allfällige Differenzen mit Kunden gütlich zu lösen.
16. Druck auf angeliefertes Material
Der Druck auf angeliefertem Material erfolgt grundzätzlich nach einem
vorab erstellten Andruck. Die werbetechnik48.ch GmbH übernimmt keine
Materialkosten bei Fehldrucken oder sonstigem Auschuss
Wauwil, 18.08.2023