AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Verkauf, Lieferung und Zahlung

Für bärenstarke Werbung

Digitaldruck, Beschriftung und Grafik

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

werbetechnik48.ch GmbH regeln die partnerschaftliche zusammenarbeit

mit unseren Kunden und sind itergrierender Bestandteil

jedes Auftrages. Abweichende Regelunge müssen schriftlich

vereinbart werden. Diese AGB könne durch Geschäftsbedingungen

des Kunden nicht aufgehoben werde. Es gilt die jeweils aktuellste

Version der AGB.

2. Vorarbeiten

Eine erste Besprechung ist für den Kunden kostenlos und

für beide Parteien unverbindlich. Vom Kunden gewünschte

weitere Besprechungen, Gestaltungen oder Datenbearbeitungen

vor Abschluss eines Ausführungs-Auftrages

sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand verrechnet.

3. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellannahmen und

müdliche Vereinbarungen werden erst druch unsere

schriftliche Auftragsbestätigung oder druch Auftragsausfürhrung

gültig.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuern

sowie Kosten für Verpackung und Versand.

5. Lieferfristen

Wir sind bestrebt, die Lieferfristen enzuhalten, Die genannten

Lieferfristen gelten als annähernd. Lieferfristen

beginnen mit dem Eintreffen des GzD sowie einer allenfalls

vereinbarten Vorauszahlung und endet mit dem Versand

ab Werk. Dem Kunden steht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist

weder Anspruch auf Schadenersatz noch Annulation des Auftrages zu.

Standart 5 Tage / Express 3 Tage

6. Lieferung, Lagerung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Kunde.

Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug oder

wünscht eine Einlagerung, geschieht dies ebenfalls auf

Gefahr und zu Lasten des Kunden. Eine fertiggestellte

Ware, welche nicht ausgelifert oder monitiert werden kann,

kann jederzeit verrechnet werden.

7. Express Bestellungen und Klenmengen

Express Bestellungen werden mit einem Zuschlag von 25%

des Auftrages verrechnet. Bei Bestellungen unter 100.00 CHF

Auftragswrt wird ein Kleinmengenzuschlag von 20.00 CHF

verrechnet.

8. Montage

Die Montagen sind, sofern in der Auftragsbestätigung

festgehalten, in den Preisen inbegriffen. Nebenkosten wie

Skyworker, Gerüst, Kanzüge, Einmassungen, Schneeräumungen,

Reinigungen, Rodungen, Leitungsabklärungen

oder Fundamente gehen zu Lasten des Kunden. Die Einholung

eines Statischen Gutachtes (sofern es die Art und Grösse

einer Installation erfordert) ist Sache des Kunden. Das Einholen

evtl. notwendiger Bewilligungen erfolgt bauseits. Bei

angelieferten Materialien oder bauseitigen (kundenseitigen)

Untergründen kann aus technischen Gründen keien Garantie

bspw. auf Hauftug (Nicht-Ablösen) gegeben werde. Glasbruch

ist bei Montage von Garantie und Haftung ausgeschlossen.

Erfolgt die Montage, Ummontage oder Änderung druch den

Kunden oder Dritte, erlischt jegliche Garantie. Ein durck den

Kunden oder Dritte verurschter (abgebrochener) Demontage-

Montageversuch oder zusätzliche De- / Montage-Etappen

werden verrechnet, die Zufahrt muss gewährlsistet sein.

Bei schlechter Witterung verschieben sich die Termine.

9. Qualität

Wir fertigen grundsätzlich mit hoher Ausführungsqualität-

Technisch bedingte und banchenübliche Toleranzen bspw.

bei Mehr- oder Minderlieferung (+/- 10%), Grössen,

Paneelierungen (Zusammensetzunge), Farbwiedergabe oder

UV-Beständigkeit berechtigen nicht zur Beanstandung.

Montagen / Verklebung / Folierungen sind Handarbeiten in nicht

steriler Umgebung. Jede art von Partikeleinschüssen, Kartzer,

Rakelspuren, Abstände, Ausschnitt, Eck-Anschintte, Einschnitte,

Einleger, Überlappungen, Glanzunterschiede, Flatenbildung, Ablösungen,

ect. berechtigen nicht zur Reklamation udn sind von

der Garantie ausgeschlossen. Fehler, welche durch Nicht-Unterzeichnung

des GzD (bspw. aus Zeitgründen) oder druch nicht

standardmässig verwendbare angeliefte Daten enstehen,

gehen zu Lasten des Kunden.

10. Garantie

Beanstandungen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware

(Arbeit) anzubringen, sonst gild die Ware (Arbeit) als angenommen

(abgenommen). Waren (Arbeiten) die benutzt oder beschädig werden,

gelten als akzeptier. Bei bereechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen

erfolgt eine Nachbesserung oder Eersatzlieferung innerhlab der

Garantiedauer von sechs Monaten. Falls dies nicht möglich ist,

kann eine Preismiderung erfolgen. Weitere Ansprüche wie

Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Garantie ist auf die

jeweilige Material-Herstellergarantie beschränkt.

11. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innert 10 Tage rein netto zu bezahlen.

Es kann jederzeit (auch nach Auftragsannahme) Vorauszahlung,

Barzahlung oder Nachnahme verlangt werden. Die Ware bleibt bis

zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei ZahlunszielÜberschreitungen

werden alle offenen Posten fällig. Der Kund kann

Zahlungen aufgrund von Beanstandungen nicht zurückbehalten oder

verrechnen. Mehrere Auftaggeber oder Vermittler haften als

Solidarschuldner, sämtliche Provisionen entfallen bie Zahlungsverzug.

Wir ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annuliert,

hat werbetechnik48.ch GmbH das Recht auf Entschädigung nach

Aufwand, jedoch auf mindestens zwei Drittel des vollen Preises.

Gutscheine und Gegengschäfte sind 2 Jahre gültig, nicht auszahlbar

und nicht übertragbar. Rechnungen sind innert 5 Tage zu überprüfen

nach ablauf dieser Frist gelten die Rechungen als akzeptiert. Nach

Ablauf der Zahlungsfrist ist eine Banstandung einer Rechnung nich

mehr möglich.

12. Urheberrecht

Bie Verwendung von zugelieferten oder beschafften Arbeite in der

Kunde dafür verantwortlich, dass nicht die Urheber- oder sonstige

Rechte Dritter verletzt werden und werbetechnik48.ch GmbH schadund

klaglos zu halten. Das Urheberecht an allen im Rahmen der

Zusammenarbit geschaffene Arbeiten inkl. Präsentationsvorschläge

steht gemäss geltender Gesetzgebung werbetechnik48.ch GmbH zu.

13. Daten, Werkzeuge

Notwendige Daten- und Vorlagen-Korrekturen werden dem

Kunden möglichst vorher mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet.

Vom Kunden gewünschte Autor-Korrekturen sind in den offerierten

Preisen nich enthalten und werden separat verrechnet. Die von

werbetechnik48.ch GmbH erstellten Arbeitsunterlagen, Daten, Filme,

Werkzeuge etc. bleiben unser Eigentum und werden nich ausgeliefert.

Die Daten werden von uns archiviert und gesichert, es kann dafür aber

keine Garantie übernommen werden.

14. Herstellernachweis

werbetechnik48.ch GmbH ist zur Qualitätssicherung berechtigt, einen

Hertellernachweis auf oder neben dem Werkstück anzubringen. Die

Arbeitsresultate dürfen für Eigenwerbung veröffentlicht werden. Die

Verwendung der Kunden / Interessenten-Daten für eigene Werbezwecke

ist möglich. Werbe-Emails könne jderzeit ohne Kostenfolge, abbestellt

werden

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Geritsstand ist Wauwil, es gilt Schweizer Recht.

Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein,

so gilt der Rest des Vertrages weiter. werbetechnik48.ch GmbH wird

bestrebt sei, allfällige Differenzen mit Kunden gütlich zu lösen.

16. Druck auf angeliefertes Material

Der Druck auf angeliefertem Material erfolgt grundzätzlich nach einem

vorab erstellten Andruck. Die werbetechnik48.ch GmbH übernimmt keine

Materialkosten bei Fehldrucken oder sonstigem Auschuss

Wauwil, 18.08.2023

Exkl. MwSt. zzgl. Versand